Berlin.

Die mehr als 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich auf eine Milliarden-Entlastung im kommenden Jahr einstellen. Das Kabinett brachte einen Entwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg, der ein zentrales Vorhaben der großen Koalition umsetzt. Damit sollen ab 1. Januar 2019 auch die jetzt von den Mitgliedern allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden.

Die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags bedeutet laut Ministerium, dass Arbeitnehmer und Rentner monatlich bis zu 38 Euro weniger Beiträge zahlen müssen. Bei einem Einkommen von 3000 Euro brutto sind es 15 Euro. Profitieren sollen auch Selbstständige mit geringen Einnahmen. Für sie soll der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro halbiert werden. Dies ermögliche, bis zu 180 Euro weniger Beitrag zu zahlen. Insgesamt sollen die Beitragszahler um acht Milliarden Euro entlastet werden. Das Gesetz kommt jetzt in den Bundestag. Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist es nicht. Seit 2015 setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Satz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste Satz liegt bei 14,6 Prozent und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Zusatzbeiträge, die Kassen für sich festlegen können, schultern die Mitglieder bisher allein. Sie liegen aktuell bei durchschnittlich 1,0 Prozent.

Die Arbeitgeberverbände (BDA) sprachen von einem „Tiefschlag für Wettbewerb, Wachstum und Beschäftigung“. Das Handwerk warnte, zusätzliche Arbeitskosten schwächten die Leistungsfähigkeit der Betriebe. Die Arbeitgeber finanzierten mit der Lohnfortzahlung bei Krankheit schon jetzt einen höheren Anteil der Krankheitskosten von Arbeitnehmern.