MÜnchen.

    Drei Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe fordern einen fast vollständigen Freispruch und die sofortige Freilassung der mutmaßlichen Rechtsterroristin. „Frau Zschäpe ist keine Terroristin, sie ist keine Mörderin und keine Attentäterin“, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am Dienstag in seinem Plädoyer im Münchner NSU-Prozess. Von den zehn Morden, den Bombenanschlägen und Raubüberfällen, die dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ vorgeworfen werden, sollte die 43-Jährige demnach ebenso freigesprochen werden wie vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Zu verurteilen sei sie lediglich wegen einfacher Brandstiftung, sagte Heer. Zschäpe hat zugegeben, die Fluchtwohnung in Brand gesteckt zu haben.

    Heer gehört mit Wolfgang Stahl und Anja Sturm zu den drei Anwälten, die Zschäpe schon seit Prozessbeginn im Mai 2013 vor dem Oberlandesgericht München vertreten. Mit diesen dreien hat sich Zschäpe aber schon vor Längerem überworfen. Sie wird seither zusätzlich von einem zweiten Verteidiger-Team vertreten, Mathias Grasel und Hermann Borchert. Diese hatten in ihrem Plädoyer eine maximal zehnjährige Haftstrafe gefordert – wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen.

    Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe ein gleichberechtigtes Mitglied des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin. Heer wies dies zurück: „Sie hat keine Waffen beschafft. Sie hat an den Taten insgesamt nicht mitgewirkt.“ Sie sei noch nicht einmal in der Nähe auch nur eines Tatorts gewesen und habe die Straftaten auch nicht gesteuert.