Berlin.

Es gibt eine wachsende Zahl von Fällen, in denen Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. Im vergangenen Jahr hoben die Oberlandesgerichte aus diesem Grund in 51 Fällen Haftbefehle auf, wie aus Zahlen des Richterbundes hervorgeht. 2016 waren es 41 Fälle. Ursachen seien der gewachsene Aufwand bei der Bearbeitung von Strafverfahren, aber auch der Mangel an Staatsanwälten und Richtern.