Göttingen.

Zwei Göttinger Rechtsanwälte haben Strafantrag gegen den CSU-Politiker Alexander Dobrindt wegen dessen Äußerungen zu einer angeblichen „Anti-Abschiebe-Industrie“ gestellt. Die Aussagen des Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Bundestag erfüllten die Straftatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede und der Beleidigung, sagten die Anwälte Bernd Waldmann-Stocker und Claire Deery dem „Göttinger Tageblatt“. Sie vertreten seit vielen Jahren Flüchtlinge.