München.

Die im NSU-Prozess Hauptangeklagte Beate Zschäpe ist aus Sicht ihrer Wunschverteidiger keine Mittäterin an den Morden und Anschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) gewesen. Was die Bundesanwaltschaft in ihren Plädoyers aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft seiner Mandantin zu begründen, sagte ihr Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Die Anklagebehörde fordert für Beate Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Sie war nach Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten NSU-Mitgliedern.