Berlin.

Beschäftigte sollen ab dem 1. Januar 2019 das Recht auf befristete Teilzeit bekommen. „Wir wollen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeitbeschäftigung“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der „Rheinischen Post“. Der Gesetzentwurf sei fertig und solle nun in der Regierung abgestimmt werden. Alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern sollen ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase bekommen, die zwischen ein und fünf Jahre dauern kann. Dies soll für alle Vereinbarungen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden. Das Rückkehrrecht war in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt worden. Während die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) das Rückkehrrecht für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, hatten Union und Arbeitgeber die Schwelle bei 200 Beschäftigten festlegen wollen.