Nürnberg .

Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist 2017 leicht gestiegen, auf knapp 953.000. Das waren rund 13.700 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag unverändert bei 3,1 Prozent. „Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln. Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert“, sagte dazu BA-Chef Detlef Scheele. Mit 77 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse – wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter unbegründet nicht wahrnimmt. 2017 mussten die Jobcenter bei 733.800 Menschen deswegen die Regelleistung um zehn Prozent absenken. Zudem werden Hartz-IV-Empfänger sanktioniert, wenn sie etwa ein Jobangebot ablehnen oder eine Fortbildung verweigern. Im Jahresschnitt 2017 gab es 4,36 Millionen Hartz-IV-Empfänger (2016: 4,31).