Schleswig/Berlin.

Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont hat erreicht, dass die Auflagen für seine Haftverschonung in seinem Sinn geändert werden. Sein Antrag, sich statt bei der Polizei in Neumünster jetzt einmal wöchentlich in Berlin melden zu dürfen, wurde vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein genehmigt, wie eine Gerichtssprecherin in Schleswig sagte. Puigdemont hatte am Sonnabend angekündigt, bis zum Ende des juristischen Verfahrens in Berlin wohnen zu wollen.

Juristisch gibt es seit seiner Freilassung am Freitag aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster noch keine neue Entwicklung. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein habe bisher keinen neuen Antrag gestellt, teilte eine Sprecherin mit. Die Generalstaatsanwaltschaft wäre juristisch jetzt am Zug. Sie könnte einen Antrag auf rechtliche Zulässigkeit einer Auslieferung beim Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig beantragen. Das OLG hatte den Hauptvorwurf der spanischen Justiz – Rebellion – für einen Auslieferungshaftbefehl als unzulässig verworfen, nicht aber den Vorwurf der Untreue. Das OLG erließ einen Auslieferungshaftbefehl gegen Puigdemont, verfügte aber unter Auflagen Haftverschonung. So darf der frühere katalanische Regionalpräsident derzeit Deutschland nicht verlassen.

Das Bundesjustizministerium hat Äußerungen von Ressortchefin Katarina Barley in der „Süddeutschen Zeitung“ über den Fall dementiert. „Es gab kein Interview oder sonst wie autorisierte Statements meiner Ministerin“, sagte ein Ministeriumssprecher. Die „SZ“ hatte Barley unter anderem mit der Aussage zitiert, es werde für die spanische Justiz sehr schwer werden, den Untreue-Vorwurf zu belegen. „Sie hat im Übrigen auch gestern mit ihrem spanischen Amtskollegen telefoniert und dieses Missverständnis ausgeräumt“, sagte der Sprecher Barleys weiter.