Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass muslimische Autofahrerinnen im Straßenverkehr ihren Gesichtsschleier ablegen müssen. Die Richter wiesen in einem am Montag veröffentlichten Beschluss den Antrag einer Muslimin auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des in der Straßenverkehrsverordnung enthaltenen Verhüllungsverbots ab. Der Antrag sei nicht ausreichend begründet worden, so das höchste deutsche Gericht.