Istanbul/Berlin.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat Zweifel daran, dass die türkische Militäroffensive gegen die Kurdenmiliz YPG im nordsyrischen Afrin mit dem Völkerrecht vereinbar ist. In einer der ARD vorliegenden Bewertung des Dienstes heißt es, die türkische Regierung bleibe „den Beweis für das Vorliegen eines das Selbstverteidigungsrecht auslösenden bewaffneten Angriffs schuldig“, wie es Artikel 51 der UN-Charta vorsehe.