Berlin.

Der Bund will die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Zulassung zum Medizinstudium den Ländern überlassen. Das geht aus einer Antwort des Bundesbildungsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Auch wenn die Reform kommt, müssen sich Zehntausende Bewerber jedes Jahr darauf einstellen, von den Hochschulen abgewiesen zu werden.

„Selbst wenn wir zehn Prozent mehr Ärzte ausbilden würden als heute, gäbe es immer noch weit mehr Bewerber als Studienplätze“, sagte der Generalsekretär des Medizinischen Fakultätentages, Frank Wissing. Derzeit werden jährlich rund 11.000 der bis zu 50.000 Bewerber für ein Medizinstudium an öffentlichen Hochschulen zugelassen. „Nach einer Reform könnte die Zahl der Bewerber noch einmal steigen“, sagt Wissing. Denn man dürfte dann auch mit etwas schlechteren Noten bessere Chancen haben. „Daran, dass wir gute Bewerber abweisen müssen, wird sich leider nichts ändern.“

Doch das Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen soll anders werden. Karlsruhe hatte am 19. Dezember entschieden, dass es teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Heute haben fast nur Einser-Abiturienten eine Chance, für viele gelten Wartezeiten von bis zu 15 Semester. Die Richter verlangten unter anderem transparentere Verfahren, mehr Vergleichbarkeit der Abi-Noten und weniger Wartezeit.

Ein Sprecher der Kultusministerkonferenz (KMK) sagte, die KMK-Gremien berieten derzeit über das weitere Vorgehen. Eine verbindliche Positionierung des Bundes sei abzuwarten. Aber vieles deute auf eine Anpassung des „Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung“ hin.

Die Länder wollen bis Juni einen Vorschlag machen

Wie ein Zeitplan der Länder zeigt, wollen diese bis Juni den Entwurf für eine Änderung des Staatsvertrags erarbeiten. Der Bund will sich weitgehend heraushalten. „Der im Urteil formulierte Regelungsauftrag richtet sich nach dem Verständnis der Bundesregierung primär an die Länder“, schreibt das Bildungsressort in seiner Antwort auf die Anfrage.

Der hochschulpolitische Sprecher der Grünen, Kai Gehring, kritisierte: „Die Bundesregierung geht mit dieser Passivität ein hohes Risiko ein.“ Sollten die Länder bei der Überarbeitung ihres Vertrags in Verzug geraten, drohe Chaos. „Denn das für verfassungswidrig erklärte Zulassungsverfahren gilt ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr.“ Ohne Neuregelung drohe eine Klagewelle von Studienbewerbern.