Gerichtsurteil Das Verwaltungsgericht München hat den Freistaat Bayern zu einem Zwangsgeld von 4000 Euro verurteilt, weil er kein Diesel-Fahrverbot in München plant. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte das Land zu einer solchen Planung verpflichtet, damit der Stickoxid-Grenzwert eingehalten wird. Dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte, sei völlig neu „und auch ein Unding“, kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl. Die Kammer lehnte den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab, Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) deshalb so lange in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt. Die Luft in München sei besser geworden und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit von Fahrverboten werde Ende Februar erwartet. Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid übersteigt an mehreren Stellen in München den Grenzwert.