Karlsruhe.

Eine Transsexuelle, die nach ihrer Wandlung vom Mann zur Frau mit ihrem zuvor konservierten Samen ein Kind zeugte, kann rechtlich nur als Vater gelten. Nur so lasse sich gewährleisten, dass der Status als Mutter oder Vater des Kindes nicht veränderbar sei, urteilte der Bundesgerichtshof. Kindern müsse trotz der rechtlichen Geschlechtsänderung eines Elternteils rechtlich immer ein Vater und eine Mutter zugewiesen werden. Die Transsexuelle wollte wie ihre Lebensgefährtin als Mutter des Kindes anerkannt werden – vergeblich (Az.: XII ZB 459/16).