Berlin.

An dem Oktobermorgen rücken die Polizisten der Spezialeinheit GSG9 zu einem besonderen Einsatz in der Nähe von Rosenheim aus. Sie sollen die Wohnung eines Kollegen der Bundespolizei durchsuchen. Die GSG9-Truppe trägt Schutzwesten und Maschinenpistolen. Der Beamte gilt als „potenziell gewalttätig“ und ist im Besitz einer großkalibrigen Waffe. Es ist Herbst 2012.

Schon länger ist der 42 Jahre alte Polizeihauptmeister im Visier des Verfassungsschutzes. Der Beamte soll in dem Verein „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ aktiv sein. Eine Art völkisch-esoterische Sekte von Rechtsextremisten. Bei den Durchsuchungen beschlagnahmen die Spezialkräfte mehrere Flugblätter rechtsextremer Organisationen.

Immer wieder geraten einzelne Polizisten ins Visier der Justiz, weil sie den Behörden im Kreise von Rechtsextremisten auffallen. Gegen vier Beamte in Sachsen-Anhalt laufen seit vier Jahren Disziplinarverfahren, weil sie der verfassungsfeindlichen „Reichsbürger“-Bewegung angehören sollen. Ein bayerischer Zollbeamter soll ein Feriendorf in Ostdeutschland leiten, das als Szene-Treffpunkt auch für Neonazis bekannt ist. Seit August 2017 ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft gegen eine Gruppe mutmaßlicher Rechtsterroristen aus Mecklenburg-Vorpommern. Sie sollen Angriffe auf linke Politiker geplant haben. Unter den beiden Beschuldigten ist ein Polizist aus Ludwigslust. Im November 2017 urteilt ein Gericht, dass einem Berliner Polizisten der Beamtenstatus entzogen werden dürfe, weil er auf Fotos den Hitlergruß gezeigt hatte. In seiner Wohnung fanden Polizisten Nazi-Devotionalien, auf dem Körper trägt der Mann ein Tattoo mit Noten des Horst-Wessel-Lieds, die NSDAP-Hymne.

Und auch an der rechten Gesinnung des Bundespolizisten im Landkreis Rosenheim haben die Vorgesetzten keinen Zweifel. Seit Februar 2012 hatte die Polizeidirektion München intern gegen den Beamten ermittelt. Mittlerweile läuft ein Disziplinarverfahren. Das Ziel der Polizeiführung: Sie will dem Mann das Ruhegehalt streichen, gut 2000 Euro monatlich. 2013 ist der mutmaßlich rechtsextreme Bundespolizist in den Ruhestand versetzt worden. Er sei „dienstunfähig“, heißt es. Seit zwei Jahren liegt der Fall vor Gericht.

Reichsbürger in den eigenen Reihen, Extremisten in den Hundertschaften, Rechte in den Büros des Zolls – immer wieder tauchen Meldungen auf, doch es sind nur Einzelfälle bekannt, und das bei jeweils 40.000 Mitarbeitern allein bei Zoll und Bundespolizei. Zählt man die Bundesländer noch dazu, gibt es derzeit in Deutschland fast 300.000 Polizisten.

Statistiken und Studien zu Verstößen von Beamten gegen Dienstvorschriften oder Gesetze gibt es allerdings kaum. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linken, die der Redaktion vorliegt. Demnach gab es seit 2007 bei der Bundespolizei 2845 abgeschlossene Disziplinarverfahren. Bekannt ist der Behörde nur ein Verfahren gegen einen Beamten, der als Rechtsextremist gilt. Gemeint ist wohl der Fall in Rosenheim. Beim Zoll liefen in den vergangenen zehn Jahren 996 Verfahren gegen Beamte, nur in zwei Fällen gehe die Behörde gegen „Reichsbürger“ vor, heißt es. Beim Bundeskriminalamt ermittelten die Beamten seit 2007 in 86 Fällen gegen eigene Leute wegen Verstößen gegen Dienstvorschriften oder Gesetze. In keinem Fall ist ein Kriminalpolizist laut Regierung unter Rechtsextremismus-Verdacht geraten.

Unklar ist, wie oft ein Verfahren eingestellt wurde. Die Behörden geben nur Zahlen an zu Fällen, in denen es zu einer Suspendierung, Aufhebung des Beamtenverhältnisses oder Kündigung kam. Beim BKA waren dies fünf Fälle in den vergangenen Jahren, bei der Bundespolizei in 37 Fällen seit 2009 und beim Zoll 25 seit 2007. Vieles bleibe in der Antwort der Bundesregierung „im Dunkeln“, viele Fragen unbeantwortet, kritisiert Linke-Politikerin Martina Renner. Renner, aber auch Wissenschaftler wie Rafael Behr von der Hamburger Polizeiakademie sehen in Disziplinarverfahren nur ein stumpfes Schwert zur Kontrolle von Beamten. Kennzeichnungspflicht für Beamte und externe Kontrollgremien etwa bei Körperverletzung im Amt könnten mehr Transparenz bei Vergehen von Polizeibeamten leisten, sagen Renner und Behr.

Auch Beamte haben ein Recht auf Schutz der Persönlichkeit

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf den Datenschutz. Zudem habe jeder Beamte das Recht auf den Schutz seiner Persönlichkeit. Einen Einblick in die Delikte, die Beamten vorgeworfen werden, gibt dagegen eine Antwort des Bundesinnenministeriums von Minister Thomas de Maizière (CDU) aus 2015. Darin sind Verfahren gelistet, die mit einer Dienstenthebung des Beschuldigten endeten. Dabei ging es etwa bei der Bundespolizei in gut zwei Dutzend Fällen um schwere Körperverletzungen und Geheimnisverrat, um das Beschaffen von Kinderpornografie und Diebstahl, aber auch um Drogenmissbrauch und Betrug. Aus den Angaben des Ministeriums wird zudem deutlich, dass viele Vorwürfe vor allem beim Zoll als „unbegründet zurückgewiesen“ werden.

Nur bei einem Bundespolizisten heißt es: Dienstenthebung wegen Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Organisation. Auch in dieser Auflistung geht es um Einzelfälle – und doch werfen sie die Frage auf: Wie rechts ist die Polizei? Es ist eine Frage, die immer wieder aufkommt. Meistens von links. Schon bei den fremdenfeindlichen Pogromen 1992 in Rostock-Lichtenhagen mussten sich die Polizei vorwerfen lassen, dem Hass nicht Einhalt geboten zu haben. In der Mordserie der mutmaßlichen Rechtsterroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) haben Ermittler ein rassistisches Motiv nie ernst genommen. 2005 starb der Asylbewerber Oury Jalloh aus Sierra Leone in einer Polizeizelle in Dessau. Der Oberstaatsanwalt sieht nun Hinweise, nach denen Beamte den Mann töteten.

Vor wenigen Wochen tagten Polizisten, Politiker und Forscher im bayerischen Tutzing. Thema der Konferenz der Bundeszentrale für politische Bildung: Polizei und Rechtsextremismus. Professor Christoph Kopke von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin hob hervor, dass sich die Polizei nach wie vor schwer mit Kritik von außen tue. Kopke nahm die Polizei jedoch auch vor pauschalen Schuldzuweisungen in Schutz. Kritiker müssten anerkennen, dass in „einigen Landespolizeien ansehnliche Konsequenzen aus dem NSU-Desaster“ gezogen worden seien. Dienstvorschriften zur Kontrolle etwa von verdeckten Ermittlern wurden verschärft, eine gemeinsame Datenbank über gewalttätige Neonazis eingerichtet und mehr Menschen aus Einwandererfamilien eingestellt. Trotz berechtigter Kritik müsse man anerkennen, dass die Polizei „ein wichtiger Akteur gegen Rechtsextremismus“ sei.

Und: Polizisten und Zollbeamte sind auch immer wieder Ziel von Angriffen durch Rechtsradikale. Mehrfach kam es Übergriffen, auch Gewalt, etwa durch selbst ernannte „Reichsbürger“, die den Rechtsstaat ablehnen.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagt klar, dass rechtsextreme Vorfälle in den Reihen der Sicherheitsbehörden Einzelfälle seien. Und diese hätten da nichts zu suchen. „Wir müssen von den Beamten eine unparteiische Amtsführung erwarten“, sagt Vize-GdP-Chef Jörg Radek dieser Redaktion. Dennoch bereitet der Gewerkschaft die Radikalisierung auf der Straße Sorge. Polizisten seien auf Demonstrationen etwa seit der Flüchtlingskrise zunehmend mit radikalen Parolen im Einsatz konfrontiert – bei Kundgebungen von Pegida oder der AfD. „Hier muss einer möglichen Radikalisierung einzelner Beamter vorgebeugt und die politische Bildung verstärkt werden“, sagt Radek. Seine Gewerkschaft habe bei den Behörden für Seminare für Polizisten etwa zu Demokratie und Verfassungslehre geworben, beispielsweise bei der Bundeszentrale für politische Bildung. „Leider“, sagt Radek, „war die Reaktion des Dienstherrn bei der Bundespolizei bisher eher zurückhaltend.“