Münster.

Eine entfernte Verwandte des syrischen Machthabers Baschar al- Assad ist in Deutschland als Flüchtling an- erkannt. Das Verwaltungsgericht Münster veröffentlichte am Mittwoch die entsprechende Entscheidung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte Anfang 2017 den Asylantrag der Frau abgelehnt;
es hielt einen Aufenthalt im Libanon für zumutbar. Dagegen hatte die 47-Jährige mit syrischem und libanesischem Pass geklagt. Nach Ansicht des Gerichts muss die Frau bei einer Rückkehr mit Verfolgung rechnen (Az.: 8a K 925/17.A).