Leipzig.

Die islamistische „Lies!“-Aktion bleibt verboten. Die Kläger zogen ihre Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot zurück. Das Verfahren werde somit eingestellt und die Verbotsverfügung des Innenministeriums gegen die hinter der Koran-Verteilaktion stehende Vereinigung „Die wahre Religion“ rechtskräftig, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Senats (Az.: BVerwG 1 A 13.16).