Berlin.

Christian Unger

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat seine Forderung zur Entschädigung von Terroropfern konkretisiert. „Wenn jemand Opfer eines Terroranschlages geworden ist, muss ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Und zwar unabhängig vom konkreten Fall und unabhängig davon, ob staatliche Stellen Fehler gemacht haben oder nicht“, sagte de Maizière dieser Redaktion. „Ich werde dafür eintreten, dass eine Neuregelung rückwirkend in Kraft tritt, damit auch die Angehörigen der Opfer des Breitscheidplatzes diese in Anspruch nehmen können.“

Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin vor einem Jahr habe gezeigt, dass das Gesetz „grundsätzlich überarbeitet werden muss“. Zur Kritik vieler Angehöriger, die sich von den staatlichen Behörden schlecht behandelt fühlen, bemerkte der Minister, der Bundespräsident habe sehr früh mit ihnen gesprochen. Die Kanzlerin habe sich immer wieder nach dem Stand des Verfahrens erkundigt „und die Hinterbliebenen schon vor dem offenen Brief zu einem Treffen eingeladen“.

Justizminister Heiko Maas (SPD) warb in der Diskussion um die Opferentschädigung dafür, die Vorschläge zügig umzusetzen. „Die Bundesregierung darf die Verletzten und Hinterbliebenen eines Anschlags nicht alleine lassen“, sagte er dieser Redaktion.

Auch die Grünen drängen auf schnelles Handeln. „Wir sind der Überzeugung, dass wir endlich mit dem Prinzip der symbolpolitischen Ersatzhandlungen brechen und parlamentarisch initiiert eine neue Fehler- und Verantwortungskultur leben müssen“, sagte der Innenexperte der Partei, Konstantin von Notz, dieser Redaktion. Dass den Opfern des Anschlags in Berlin nun mit einer Reform der Opferentschädigung geholfen werde, sei überfällig. „Wir haben eine solche Reform schon kurz nach dem Anschlag gefordert“, so von Notz. Derzeit debattieren die Fraktionen im Bundestag zudem darüber, welche Ziele ein Untersuchungsausschuss auf Bundesebene verfolgen solle. Sowohl Union als auch Grüne haben einen Antrag für einen Ausschuss erarbeitet. Eigentlich wollte die Unionsfraktion ihren Antrag schon in dieser Woche im Plenum präsentieren, heißt es an mehreren Stellen. Nun wird erst im Januar im Bundestag über einen Ausschuss diskutiert. Denn SPD und Grüne, aber auch Linke und AfD haben offenbar ihre eigenen Vorstellungen, mit wem und über was in diesem Untersuchungsausschuss diskutiert werden soll.

CDU-Innenexperte Stephan Harbarth sagte dieser Redaktion: Die Union wolle Lehren für die Befugnisse, die Organisation und Kooperation der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern ziehen. Ein Schwerpunkt des Antrags der Union ist auch der Fokus auf das Asylrecht und die Kontrolle von eingereisten Migranten – Amri war 2015 über Italien nach Deutschland gekommen.

Die Grünen legen den Schwerpunkt einer Untersuchung im Bundestag dagegen auf die Rolle von Informanten der Sicherheitsbehörden in der islamistischen Szene und deren möglichen Kontakt zum Attentäter. Ein Ausschuss dürfe „nicht vor der Tür des Kanzleramts Halt machen“, sagte die Innenexpertin der Grünen, Irene Mihalic, dieser Redaktion.

Und auch die Linksfraktion werfe einen „besonderen Blick“ darauf, „was und wann möglicherweise V-Personen von Verfassungsschutz und Polizei von Anschlagsplänen wussten“, sagte Innenexpertin der Linken, Martina Renner, dieser Redaktion.