Berlin.

Im Streit um die Herkunft ihres Adelstitels hat die AfD-Politikerin Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein eingeräumt, früher einen bürgerlichen Namen geführt zu haben. Wie der „Spiegel“ berichtet, bestätigte die Politikerin, sie habe zeitweise den Namen Doris Ulrich geführt. Es handele sich dabei um den Namen ihres ersten Ehemanns. Nach der Scheidung habe sie dann beschlossen, „meinen Geburtsnamen“ Sayn-Wittgenstein anzunehmen, heißt es in dem Bericht weiter.

Seit ihrer nur knapp gescheiterten Kandidatur um den AfD-Vorsitz auf dem Bundesparteitag in Hannover mehren sich Stimmen aus Adelskreisen, die die familiäre Vorgeschichte der Fürstin infrage stellen und mutmaßen, sie habe ihren Namen nur durch Adoption erworben.

Tatsächlich wurde die AfD-Politikerin laut „Spiegel“ nach Aussagen von Weggefährten aus Studientagen 1954 im hessischen Arolsen als Doris Ulrich geboren. 1992 habe sie einen privaten Brief mit „Sayn-Wittgenstein (vormals Ulrich)“ unterschrieben. Nicht die Juristin habe damals den Namen ihres ersten Ehegatten angenommen, sondern vielmehr er ihren – der Mann sei Ägypter gewesen, berichte eine Studienfreundin.

Doris Ulrich habe mit der Eheschließung den Aufenthaltsstatus dieses Mannes in Deutschland sichern wollen. Auf Anfrage des Magazins habe die AfD-Politikerin sich nicht zu ihrer ersten Ehe äußern wollen.