Berlin.

„Adel“, das kommt von „edel“, lateinisch „nobilitas“, und meint die von edlem Geschlecht, diejenigen mit einem überlieferten, ja sogar selbstverständlichen Herrschaftsanspruch.

So etwas würde man natürlich gern für sich in Anspruch nehmen, so qua Namen. Eine, die das könnte, ist Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein. Beinahe wäre die Vorsitzende der AfD in Schleswig-Holstein in den Vorstand der Bundespartei aufgerückt, machte den Weg dann aber für Alexander Gauland frei.

Auf dem AfD-Parteitag hielt die Anwältin, die dem rechtsnationalen Flügel um Björn Höcke nahesteht, eine radikale Rede, die ihr sogar noch die Anerkennung von Alexander Gauland, der dem rechten Lager der Partei angehört, einbrachte: „Frau von Sayn-Wittgenstein hat eine Rede gehalten, die an das Herz der Partei appelliert hat, und da war es völlig gleichgültig, wo sie steht oder wo sie herkommt.“ Das hört sich so an, als ob der Vorsitzende geahnt habe, was am Dienstag die „Bild“-Zeitung fragen sollte: „Wie adelig ist die rechte AfD-Fürstin wirklich?“ Was nichts anderes meint als: Gehört die Frau, die laut der „Bild“ noch eine Massagepraxis in Dossenheim betreibt, wirklich dem Haus Sayn-Wittgenstein an, dessen Wurzeln bis ins frühe zwölfte Jahrhundert zurückgehen?

Fragt man einen, der es wissen muss, dann ist die Antwort von Familienchef Alexander Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Sayn eindeutig: „Die gehört nicht zu uns. Weder zu meiner nahen noch fernen Verwandtschaft. Ihr Name ist zwar sehr ähnlich, aber in unserer Familie tragen alle ein ‚zu‘ im Namen, kein ‚von‘.“ Und er wird noch deutlicher: „Sie hat den Namen erworben, sie hieß früher ganz anders.“ Laut dem 74-Jährigen hieß die AfD-Frau früher „ Doris Ulrich“.

Auf Nachfrage antwortete die Fürstin gestern nicht, zu anderen Reportern sagte sie: „Ich trage meinen Namen zu Recht. Es ist mein Geburtsname, das wurde von Gerichten bestätigt.“ Womit sie tatsächlich recht hat: Denn wird jemand adoptiert, wird der neue Name zum Schutz des Adoptierten in die Geburtsurkunde eingetragen. Ein anderer Adliger ärgert sich über diese Aussage der AfD-Frau. Auf Facebook schreibt Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe: „AfD, Adoptivstapler und die Sache mit der materiellen Wahrheit“. Die Geburtsurkunde gebe im Falle der AfD-Frau, lediglich die „formelle“ Wahrheit wieder.

So sollen die meisten „von Sayn-Wittgensteins“ auf einen abgespaltenen Zweig der Familie zurückgehen. Auf Prinz Hermann zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, der ehelichte Anfang des 20. Jahrhunderts eine Bürgerliche, mit der er zwei Söhne hatte. Er verzichtete 1905 auf die Zugehörigkeit zum Hause Sayn-Wittgenstein-Hohenstein. Die Söhne Alexander und Adalbert wurden in die Adelsmatrikel nur noch mit den Namenszusätzen „Fürst“ „von“ „Sayn-Wittgenstein“ eingeschrieben. Nach dem Tod der beiden wäre die Linie ausgestorben. Doch Alexander hatte eine Tochter: Elisabeth Gertrud von Sayn-Wittgenstein. Über sie schrieb die Münchner „tz“ 1979 mit der Überschrift: „Münchner Prinzessin verkauft ihren Namen für 100.000 DM“.

Aus Adelskreisen heißt es, dass sie damals über den Titelhändler Hans-Hermann Weyer einen Bruno Lothar Koch kennengelernt habe, den sie heiratete. Er verschwand kurz danach und nahm den Namen mit. Später soll sie zudem einen Immobilienhändler adoptiert haben. Vor allem über diese beiden Männer soll der Name durch Adoptionen verbreitet worden sein.