Wien.

In Österreich ist nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die Ehe für alle erlaubt. Damit können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Das Gericht begründete den Schritt mit dem Diskriminierungsverbot. „Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lässt sich heute nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren“, hieß es. Die Homo-Ehe ist laut Gericht ab 1. Januar 2019 möglich.