Berlin.

Mal ist das Paket 20 Gehminuten vom Empfänger entfernt deponiert, mal findet sich im Briefkasten der Hinweis, der Kunde sei nicht angetroffen worden. Dabei war dieser die ganze Zeit daheim. Mit der wachsenden Zahl von Online-Bestellungen wächst auch die Zahl der Beschwerden über die Lieferdienste. Rund 5000 davon erwartet die Bundesnetzagentur allein in diesem Jahr, 25 Prozent mehr als 2016.

Eine qualitativ hochwertige Postversorgung sei in der Digitalisierung von großer Bedeutung, sagt Jochen Homann, Chef der Netzagentur, „deshalb betrachten wir den Beschwerdeanstieg mit großer Sorge.“ Doch den Marktwächtern über Post und Telekommunikation sind bei Verstößen gegen die üblichen Regeln oft die Hände gebunden. Zum Beispiel können sie die Paketdienste nur auffordern, Missstände abzustellen. Strafen wie Bußgeld können die Beamten nicht verhängen. Das sollte sich nach Ansicht der Kon­trollbehörde ändern.

Die Monopolkommission hat auch einen Vorschlag zur Höhe der Bußgelder. Bis zu zehn Prozent des Firmenumsatzes schwebt den Wettbewerbshütern als Strafzahlung vor. Das ist der Rahmen, der auch bei Kartellabsprachen angewendet wird.

Ans Geld gehen will die Netzagentur auch den Betreibern sogenannter Ping-Anrufe. Dabei handelt es sich um Lockanrufe, die nach dem ersten Klingeln schnell wieder beendet werden. Die Vorwahl des Anrufers ähnelt der eigenen. So werden die Angerufenen zu einem Rückruf animiert. Doch der ist teuer. So lasse sich die Vorwahl von Koblenz, 0261, leicht mit der Vorwahl von Madagaskar, 00261, verwechseln, warnt die Behörde. Am anderen Ende der Verbindung warten dann teure Bandansagen.

Allein im Oktober gingen bei der Bundesnetzagentur 30.000 Beschwerden ein, weitere 20.000 im November. Nun reicht es den Kontrolleuren. Vom 15. Januar an müssen Mobilfunkfirmen aus 22 Ländern eine kostenlose Preisansage vorwegschalten. „Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv“, verspricht Homann.