Madrid . Langes Auslieferungsverfahren für katalanischen Separatistenführer erwartet

Sie stellten sich am Sonntagmorgen um 9.07 Uhr in der zentralen Brüsseler Polizeiwache in der Rue Royale: Carles Puigdemont, der mit europäischem Haftbefehl wegen Rebellion gesuchte frühere katalanische Ministerpräsident. Und seine mit ihm aus Spanien geflüchteten Ex-Minister Antoni Comín, Clara Ponsatí, Lluís Puig y Meritxell Serret. Begleitet von ihren Anwälten. Und erwartet von Vertretern der belgischen Staatsanwaltschaft, mit denen am Sonnabend diese freiwillige Übergabe vereinbart worden war.

„Sie wurden nach ihrer Ankunft über den internationalen Haftbefehl informiert“, berichtete am Sonntagnachmittag der Sprecher der belgischen Staatsanwaltschaft, Gilles Dejemeppe. Dann seien die Festgenommenen, die von Spaniens Justiz beschuldigt werden, auf illegale Weise die Unabhängigkeit Kataloniens vorangetrieben zu haben, zum Sitz der Staatsanwaltschaft transportiert worden. Nun müsse bis Montagmorgen ein Richter die Festgenommenen anhören. Der Richter werde auch die Rechtmäßigkeit der von Spaniens Nationalem Gerichtshof ausgestellten Haftbefehle prüfen und entscheiden, ob die fünf in Haft bleiben oder unter Auflagen bis zu einer Entscheidung über die Auslieferung freikommen.

Kommt der Untersuchungsrichter zu dem Schluss, dass die Haftbefehle rechtens sind, schickt er den Fall an eine Gerichtskammer, die dann innerhalb von 15 Tagen über die Auslieferung entscheiden muss. Diese Gerichtsentscheidung kann aber in mehreren Instanzen angefochten werden. Eine endgültige Entscheidung müsse normalerweise innerhalb von 60 Tagen – in komplizierten Ausnahmefällen innerhalb von 90 Tagen – fallen, erläuterte ein Sprecher des belgischen Justizministeriums.

Er wolle mit der Justiz zusammenarbeiten, hatte Puigdemont angekündigt, „aber mit der belgischen, nicht mit der spanischen“, da er in Spanien keine Gerechtigkeit erwarte. Eine Auslieferung an Spanien will er nicht akzeptieren.

Spaniens Justiz wirft ihm und seinen ehemaligen Kabinettsmitgliedern fünf Delikte vor: Rebellion gegen den spanischen Staat, das Anzetteln eines Aufruhrs, Rechtsbeugung, Ungehorsam und Veruntreuung von öffentlichen Geldern. Zudem könnte noch die widerrechtliche Aneignung von Ämtern hinzukommen, da die Geflüchteten auch nach ihrer Absetzung behaupten, die „legitime Regierung“ Kataloniens zu sein.