Paris. Weitere Einschränkungder Bürgerrechte wird von großer Mehrheit akzeptiert

An diesem Mittwoch wurde in Frankreich der nach den islamistischen Anschlägen in Paris am 13. November 2015 verhängte und seither sechsmal verlängerte Ausnahmezustand aufgehoben. Auf dem Papier jedenfalls, denn die Franzosen dürften kaum bemerken, dass ihr Staat die Rückkehr zur Normalität angeordnet hat. Doch was bedeutet Normalität in einem Land, wo innerhalb der vergangenen 33 Monate 241 Menschen terroristischen Angriffen zum Opfer gefallen sind?

Fünf islamistische Anschläge wurden seit Beginn des Jahres auf uniformierte Sicherheitskräfte verübt, elf geplante Attentate konnten im gleichen Zeitraum von den Diensten vereitelt werden. Auch nach dem Fall von Mossul und Rakka bleibt Frankreich eine der bevorzugten Zielscheiben fanatisierter Dschihadisten. Und dass diese zumeist nicht vom „Islamischen Staat“ im Irak oder in Syrien gedrillt wurden, sondern sich in den trostlosen Vorstadtghettos des Landes radikalisierten, lässt wenig Hoffnung auf eine baldige Abschwächung der Bedrohung zu.

„Sicherheit ist die erste aller Freiheiten, und die erste Ausgabe des Staates ist es, seine Bürger zu schützen“, erklärte Staatspräsident Emmanuel Macron Ende September. Das war wenige Tage, bevor die Nationalversammlung mit großer Mehrheit ein verschärftes Gesetz zum Kampf gegen den Terrorismus verabschiedete. In den Augen der Regierung und der konservativen Opposition erlaubt allein dieser Text die Aufhebung des Ausnahmezustands, während seine Kritiker ihn nicht von ungefähr als die Überführung des Ausnahmezustands in den Rechtsstaat ansehen. Tatsächlich werden die meisten der erweiterten Befugnisse der Behörden und Einschränkungen der Bürgerrechte, die den Ausnahmezustand ausmachen, durch das auf drei Jahre befristete Gesetz in nur leicht abgeschwächter Form fortgeschrieben.

Eine Lockerung der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen ist nicht vorgesehen, solange die Anschlagsgefahr als „enorm hoch“ eingestuft wird. Hausdurchsuchungen, die nun „Hausbesuche“ genannt werden, können nach wie vor jederzeit angeordnet werden, allerdings nicht mehr ohne richterliche Genehmigung. Des Weiteren haben die Behörden nun die Vollmacht, Moscheen und Gebetsräume bis zu sechs Monate lang zu schließen, wenn dort zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung aufgerufen wird. Ebenso können sie nach wie vor aus Sicherheitsgründen Veranstaltungen verbieten oder zusätzliche Sicherheitsauflagen anordnen. Fortgeschrieben wurde auch die Befugnis der Anti-Terror-Ermittler, ohne richterlichen Beschluss Telefone und Handys abzuhören sowie die Computer Verdächtiger zu beschlagnahmen.