Frankfurt/Main.

Im Prozess um das mutmaßliche Ausspionieren deutscher Steuerfahnder im Auftrag eines Schweizer Geheimdienstes hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er habe vom Nachrichtendienst NDB 28.000 Euro bekommen, ließ der Schweizer Daniel M. am Donnerstag über einen Verteidiger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt mitteilen. Das Geld sei gedacht gewesen als „Aufwandsentschädigung, Warmhalten und für einen ‚Maulwurf‘“. Es sollte herausgefunden werden, „wie die Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen arbeiten“.

Der Angeklagte soll vom Berner Geheimdienst NDB zwischen 2011 und 2015 auf die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung angesetzt worden sein. Er soll laut Bundesanwaltschaft Daten von Steuerfahndern vervollständigen, die beim Schweizer Geheimdienst nur lückenhaft vorlagen. Als diese komplett waren, leitete die Schweiz die Strafverfolgung von deutschen Steuerfahndern ein, die am Ankauf von CDs mit den Daten mutmaßlicher deutscher Steuerbetrüger beteiligt gewesen waren. NRW hatte mehrfach solche CDs gekauft.

M. soll in Düsseldorf sogar eine Quelle platziert haben. Ende 2012 soll der Geheimdienst dafür 90 000 Euro bereitgestellt haben. Diesen Vorwurf bestritt die Verteidigung aber beim Prozessauftakt. Die Spionageaffäre hatte für Verstimmungen im deutsch-schweizerischen Verhältnis gesorgt.