Ludwigshafen. Die Söhne und Enkel Helmut Kohls wurden zu Lebzeiten des Altkanzlers ausbezahlt

Maike Kohl-Richter, die zweite Ehefrau von Helmut Kohl ist die Alleinerbin des im Juni verstorbenen Altkanzlers. Das geht nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ aus dem Erbschein hervor, den das Nachlassgericht in Ludwigshafen am Rhein am 10. August ausgestellt hat.

Die Söhne Helmut Kohls, Peter und Walter, sowie die Enkelkinder wurden nach einem Bericht der „Bild am Sonntag“ schon zu Lebzeiten des Altkanzlers ausbezahlt. Demnach haben sie im April 2016 in Ludwigshafen einen „Erb-Pflichtteilsverzicht“ unterzeichnet. Die Söhne sollen jeweils 400.000 Euro erhalten, die Enkelkinder Leyla und Johannes jeweils 100.000 Euro. Im Gegenzug sollen sie auf weitere Ansprüche verzichtet haben. Die Gesamtsumme soll in etwa ihrem Pflichtteil entsprochen haben.

Das Verhältnis zwischen Maike Kohl-Richter und den Söhnen Helmut Kohls aus erster Ehe, Walter und Peter, gilt als zerrüttet. Vor einigen Monaten hatte Walter Kohl in einer Talkshow erzählt, es habe noch zu Lebzeiten Kohls eine „juristische Klärung“ der Erbfrage innerhalb der Familie gegeben: „Das Thema Erbschaft in der Familie ist komplett erledigt“, hatte er erklärt, ohne Einzelheiten zu nennen.

Zum Nachlass Kohls zählen auch Akten, auf die die Konrad-Adenauer-Stiftung und das Bundesarchiv Anspruch erheben. Offen ist, was mit ihnen passiert. „Der private Nachlass ist Sache der Familie, amtliche Akten dagegen müssen zu uns kommen“, hatte der Sprecher des Bundesarchivs, Tobias Herrmann, nach dem Tod Kohls erklärt. In einem Brief hatte der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, der Witwe geschrieben und sie gebeten, staatliches Schriftgut „aus dem Wirken“ Kohls über das Kanzleramt an das Bundesarchiv weiterzuleiten.