frankfurt/main.

Der wegen Terrorverdachts festgenommene Tunesier Haikel S. kann unter einer Bedingung abgeschoben werden: Tunesien muss zusichern, dass der 36-Jährige nicht ohne Überprüfung seiner Strafe für den Rest des Lebens ins Gefängnis muss. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte die Abschiebung im Juli untersagt, weil dem Mann in Tunesien die Todesstrafe drohe.