Berlin .

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hat pauschale Vorwürfe wegen unzulässiger Datenspeicherung zurückgewiesen. Dass beim G20-Gipfel in Hamburg vier Journalisten aufgrund fehlerhafter Angaben die Akkreditierung entzogen worden sei, „bedauern wir sehr“, sagte Münch am Freitag in Berlin. „Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit darf nicht passieren.“ Die Nachbereitung der Fälle laufe, sagte Münch. „Wir ducken uns nicht weg.“ Es sei aber nicht gerechtfertigt, wegen einzelner Fehler das gesamte System der Datenspeicherung in Zweifel zu ziehen.

Weder das BKA noch die Polizeibehörden der Länder speicherten massenhaft Daten unbescholtener Bürger, sagte Münch. Er räumte aber ein, dass bei einem Freispruch oder der Einstellung eines Strafverfahrens Daten nicht grundsätzlich gelöscht würden. Dies sei nur bei erwiesener Unschuld der Fall. Zudem würden die Staatsanwaltschaften die Polizei oft über Gründe für die Einstellung eines Verfahrens nicht informieren. „Das ist eine Schwachstelle, die beseitigt werden muss.“

Während des G20-Gipfels Anfang Juli war insgesamt 32 Journalisten nachträglich die bereits erteilte Akkreditierung entzogen worden. Als Grund wurden später „ernsthafte Sicherheitsbedenken“ genannt. Neun Journalisten klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht und wollen feststellen lassen, dass die Maßnahme rechtswidrig war. Vor allem sollen Daten unzulässig gespeichert worden sein, obwohl sie hätten gelöscht werden müssen.

Die Grünen im Bundestag beantragten am Freitag eine Sondersitzung des Innenausschusses „zu den fehlerhaften und rechtswidrig gespeicherten Daten“. Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte dazu: „Es steht der Verdacht im Raum, dass Zigtausende Bürgerinnen und Bürger rechtswidrig in der Verbunddateien des BKA gespeichert sind und dadurch Nachteile erfahren.“