Berlin . Bundesinnenminister Thomas de Maizière lässt die moderne Technik an einem Bahnhof in Berlin testen. Kritiker bezweifeln die Wirksamkeit im Falle eines Terroranschlags

Die Grünen halten es für eine „Wahlkampf-Show“ und die FDP für ein „Ablenkungsmanöver“, das die Datenschützer wiederum am liebsten stoppen würden. Aber Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigt das Pilotprojekt zur Gesichtserkennung und besuchte es am Donnerstag in Berlin, eine kleine Demonstration: Gesicht zeigen. Ist es pure Symbolpolitik oder Erfolg versprechend? Und: Ist der Aufwand verhältnismäßig? Ein Überblick über die Debatte, über die technischen Fragen sowie alle Vor- und Nachteile des Probelaufs.

Was genau wird am Berliner Bahnhof Südkreuz getestet?

Hier werden im Grunde zwei Technologien miteinander kombiniert: die Videoüberwachung mit einer Software zur Gesichtserkennung. De Maizière stellt sich vor, dass man das Bild eines flüchtigen Terroristen in die Software einspielt und das System Alarm schlägt, wenn der Verdächtige von einer Kamera erfasst wird.

Videokameras sind längst Alltag an deutschen Bahnhöfen, derzeit an etwa 900 Standorten. In 50 großen Bahnhöfen werden die Bilder sogar live ausgewertet. Seit Jahren setzt etwa das Bundeskriminalamt (BKA) Software ein, um Bilder abzugleichen, beispielsweise um Täter in Kinderpornos zu identifizieren. Die Software gleicht ein Gesicht mit dem digitalen Datenbestand des polizeilichen Informationssystems Inpol ab. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage der Linken mitteilte, waren dort 2016 fast 4,9 Millionen Fotos von 3,3 Millionen Menschen gespeichert. Bei einem Treffer schauen sich die BKA-Experten allerdings noch einmal die Bilder an und gleichen die Aufnahmen ab. Das ist relativ aufwendig, aber tatsächlich hilfreich bei der Aufklärung von Straftaten.

In Berlin geht es um den schnellen Fahndungserfolg. Da ist der flüchtige Terrorist das Paradebeispiel. Man muss die Fotos automatisch, schnell, zuverlässig und unter schwierigen Bedingungen abgleichen, etwa wenn es dunkel ist oder jemand eine Sonnenbrille trägt oder eine Kapuze aufhat. Ein erster Versuch vor zehn Jahren am Mainzer Hauptbahnhof ist daran gescheitert. In den ersten Wochen an den überwiegend hellen August-Tagen habe sich in Berlin-Südkreuz allerdings eine erstaunliche Treffsicherheit gezeigt, berichtete de Maizière.

Wie funktioniert die Technologie und wie läuft das Pilotprojekt ab?

Das Projekt läuft bereits seit dem 1. August. Beteiligt sind Bundesinnenministerium, Bundespolizei, BKA und Deutsche Bahn. Der Test dauert sechs Monate. Getestet werden drei unterschiedliche Systeme verschiedener Hersteller. Sie sollen die Gesichter von 250 bis 300 Personen erfassen, die sich freiwillig gemeldet haben, zumeist Berufspendler, die einen ausgewiesenen Ein- und Ausgang und eine bestimme Rolltreppe im Bahnhof nutzen. Passanten werden extra darauf hingewiesen und Alternativwege ausgeschildert. Man kann die Kameras umgehen. Die Testpersonen haben eingewilligt, dass ihre Gesichter anhand besonderer Merkmale wie Wangenknochen, Augenhöhlen, Seitenpartie des Mundes gescannt werden. Außerdem tragen sie einen Transponder. Dieser Chip ist wichtig, um die Trefferquote der Software zu überprüfen. Anhand des Chips zählt man, wie oft eine Testperson an den entsprechenden Kameras vorbeigegangen ist. Die Angaben vergleicht man mit den tatsächlich erfassten Daten.

Was passiert im Erfolgsfall?

Wenn die Software wirklich zuverlässig funktioniere, so de Maizière, „sollte sie bei schweren Verbrechen auch an anderen Stellen zum Einsatz kommen können, an denen öffentliche Videokameras eingesetzt werden“. Die Nutzung neuer Technologien und eine stärkere Vernetzung seien die zentralen Aufgaben für die Zukunft. Im Klartext: Was technisch geht, wird früher oder später auch flächendeckend eingesetzt.

Wenn man Gefährder und Gesuchte frühzeitig ausfindig mache, „wäre das ein unglaublicher Sicherheitsgewinn gegenüber den bisherigen öffentlichen Fahndungen“, betonte der Minister. Ein klassisches Argument der Videoüberwachung ist der Opferschutz. Die Aufnahmen sind hilfreich, um eine Tat aufzuklären – und die Gesichtserkennung wiederum, um einen Verdächtigen zu überführen.

Woran entzündet sich die Kritik?

Argwohn erweckt erst einmal der Transponder. Denn der relativ große Chip (etwa so groß wie eine kleine Pillendose oder ein Casinochip) kann viel mehr erfassen: Temperatur, Neigungswinkel und Beschleunigung und diese Daten per Bluetooth innerhalb von 20 Metern übertragen.

Die Datenschutzbeauftragte des Bundes, Andrea Voßhoff, befürchtet, dass diese Informationen nicht nur von der Bundespolizei am Bahnhof ausgelesen werden können, sondern von jedermann mit einem Smartphone mit Hilfe einer App empfangen werden können. Der Transponder sende dauerhaft und überall Informationen, gab sie zu bedenken. Kritiker sorgen sich, dass Bewegungsprofile herstellt werden.

Offenkundig wurden die Testpersonen nicht ausreichend über den Chip informiert; vor allem nicht eine Einwilligung eingeholt, einen aktiv sendenden Bluetooth-Transponders zu nutzen – keine Lappalie, meint Voßhoff. Bis dies nachgeholt werde, sollte das Verfahren ausgesetzt werden, verlangte sie. Der Forderung schloss sich SPD-Fraktionsvize Eva Högl an. Sie sprach sich für einen Abbruch des Testlaufs und für einen Neustart aus. Die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt beklagte, der Staat verspiele Vertrauen, wenn er solche weitreichenden Pilotprojekte nicht ausreichend rechtlich und wissenschaftlich vorbereitet.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bezweifelte von Anfang an, dass es für den Versuch eine ausreichende Rechtsgrundlage gebe. Es handele sich um einen „intensiveren Grundrechtseingriff“, deshalb könnten die bestehenden Gesetze nicht herangezogen werden. In den Augen der Datenschützer des Bunds und der Länder ist die Gesichtserkennung unverhältnismäßig und nicht vom jetzigen Recht erlaubt.

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik?

De Maizière will das Pilotprojekt nicht stoppen. Der Bund beruft sich auf den Paragrafen 27 des Bundespolizeigesetzes, wonach die Behörde ermächtigt ist, „selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte“ einzusetzen. Außerdem stellt die Regierung klar, dass die Aufnahmen der Testpersonen nur für einen gewissen Zeitraum und die Daten anderer zugfälliger Passanten gar nicht gespeichert würden.

Wie geht es weiter?

Wie der Versuch ist auch die Kritik daran nur ein Testlauf. Politisch brisant wird es erst, wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen wird und der Innenminister einen flächendeckenden Einsatz anvisiert. Das Thema wird bestimmt in den Koalitionsverhandlungen besprochen werden. Die Union wäre wohl dafür und bei aller Kritik haben weder die SPD noch die FDP oder die Grünen einen Einsatz definitiv ausgeschlossen. So schnell werden die Innenpolitiker das Projekt auch nicht fallen lassen. Der erste Probelauf war schon vor zehn Jahren – trotzdem bleibt man dran, ganz abgesehen davon, dass die Technik weltweit getestet wird.

Wenn der Innenminister zur Umsetzung schreitet, wird unweigerlich eine lange, heftige Debatte darüber entbrennen, unter welchen rechtsstaatlichen Bedingungen man die Technik einsetzen könnte, welche Daten wie lange gespeichert werden können. Die Kritik, mit ihr würden persönliche Freiheiten eingeengt, weil Bürger anlasslos gescannt würden, hält der Minister für nicht stichhaltig. Zwar werde jeder an einem derart überwachten Ort aufgenommen, aber nicht gespeichert. De Maizière ist überzeugt, „die Gegner, die jetzt dagegen sind, sind sowieso gegen Videoüberwachungen generell“.