Karlsruhe.

Deutschlands oberste Strafrichter haben zum ersten Mal die Verurteilung eines Islamisten bestätigt, der sich in einem syrischen Terrorcamp militärisch ausbilden lassen wollte. Bereits die versuchte Ausreise in ein solches Camp steht unter Strafe, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Im konkreten Fall ging es um einen Deutschen, der zweimal vergeblich versucht hatte, nach Syrien zu reisen, um dort für einen islamischen Gottesstaat zu kämpfen.