Istanbul.

Ungeachtet der Proteste der Bundesregierung muss der in der Türkei inhaftierte deutsche Menschenrechtler Peter Steudtner in Untersuchungshaft bleiben. Das zuständige Elfte Istanbuler Strafgericht lehnte den Einspruch gegen die U-Haft für Steudtner, dessen schwedischen Kollegen Ali Gharavi und sechs türkische Menschenrechtler ab, wie Anwälte der Beschuldigten am Freitag sagten. Die Rechtsvertreter von Steudtner und Gharavi übten scharfe Kritik an den Haftbedingungen ihrer Mandanten. Seit die beiden Ausländer am vergangenen Dienstag in das Gefängnis in Silivri westlich von Istanbul gebracht worden seien, würden sie in Einzelhaft gehalten.

Weiter hieß es, bei einem Besuch einer Anwältin bei Steudtner im Gefängnis in Siliviri am Donnerstag sei das Gespräch von Kameras aufgezeichnet worden. Außerdem sei ein Wärter dabei gewesen. Das verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen die türkische Verfassung, die beide die Vertraulichkeit solcher Gespräche garantierten. Das Gericht habe für alle acht Betroffenen pauschal erklärt, die Indizien wögen schwer genug, um die Inhaftierung bis zu einem Prozess zu rechtfertigen. Die Anwälte hätten weiterhin keinen Einblick in die Akten, die für geheim erklärt wurden.

Steudtner, Gharavi und acht türkische Menschenrechtler waren am 5. Juli in Istanbul festgenommen worden. Ihnen wird die Unterstützung einer Terrororganisation vorgeworfen. Präsident Recep Tayyip Erdogan hat sie außerdem in die Nähe von Putschisten und von deutschen Spionen gerückt