Berlin.

Die seit 2013 nicht mehr im Bundestag vertretene FDP wird im Wahljahr 2017 großzügig mit Spenden aus der Wirtschaft und von anderen Gönnern bedacht. Sie strich in diesem Jahr bereits meldepflichtige Großspenden von insgesamt 1,5 Millionen Euro ein, wie aus den Sofortveröffentlichungen der Bundestagsverwaltung hervorgeht. Die FDP erhielt damit achtmal so viele Großspenden wie SPD und Grüne zusammen. Mehr Zuwendungen von mehr als 50.000 Euro gingen lediglich bei der CDU ein. Sie kam bislang auf insgesamt 1,9 Millionen Euro.

Von so üppiger Wahlkampfhilfe können SPD und Grüne nur träumen. Beide Parteien verbuchten jeweils nur eine einzige Einzahlung von 100.000 Euro. CSU und Linke gingen in Sachen Großspenden bislang leer aus. Laut Parteiengesetz müssen Parteien besonders hohe Spenden von mehr als 50.000 Euro sofort melden – die Bundestagsverwaltung veröffentlicht anschließend auch die Namen der Spender. Unter den Großspendern befinden sich einige der reichsten Deutschen sowie bekannte Unternehmen. Die bislang höchste Spende des Jahres – mehr als eine halbe Million Euro – überwies der Unternehmer Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender der United Internet AG, im Mai auf das Konto der CDU.

Auch kleinere Zuwendungen werden registriert

Auch die gerade heftig in der Kritik stehende Autoindustrie ist aktiv: Aus der BMW-Großaktionärsfamilie Quandt gingen 200.000 Euro jeweils zur Hälfte an CDU und FDP. Der als Milliardär geltende Gründer der Helios-Kliniken, Lutz Helmig, spendete der FDP im Januar 300.000 Euro. Der Stuttgarter Autohersteller Daimler war mit 100.000 Euro bislang der einzige Großspender der SPD, der Konzern überwies aber auch 100.000 Euro an die CDU. Die 100.000 Euro für die Grünen kamen vom schwäbischen Unternehmer Frank Hansen.

Aber auch kleinere Zuwendungen werden registriert. Spenden, deren Volumen mehr als 10.000 Euro in dem jeweiligen Jahr beträgt, müssen mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei genannt werden. Sie werden dann von der Bundestagsverwaltung veröffentlicht – allerdings nicht sofort. Und das gilt nicht nur für Einzelspenden von mehr als 10.000 Euro, sondern auch für mehrere Spenden des gleichen Gebers, wenn sie sich zusammen auf einen Betrag von mehr als 10.000 Euro summieren. Spenden bis 1000 Euro können in Bargeld übergeben werden. Verstößt eine Partei gegen die Vorgaben, wird sie mit Strafzahlungen bis zur dreifachen Höhe der falsch angegebenen Spenden belegt.