Berlin. Kurz vor der Sommerpause stimmt der Bundesrat auch für härtere Strafen bei Einbrüchen und eine Reform der Pflegeausbildung

Von der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften bis zur Angleichung der Renten in Ost und West – der Bundesrat hatte kurz vor dem Sommerferien ein umfangreiches Themenspektrum mit mehr als 100 Tagesordnungspunkten zu bearbeiten.

„Ehe für alle“: Schwule und Lesben dürfen künftig heiraten und gemeinsam Kinder adoptieren. Das Gesetz zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle nahm mit der Zustimmung des Bundesrats die letzte parlamentarische Hürde. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass die rechtliche Gleichstellung noch vor dem Bundesverfassungsgericht landet.


Parteienfinanzierung: Verfassungsfeindliche Parteien können künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Grundgesetzänderung wurde von der Länderkammer einstimmig verabschiedet. Den Parteien können somit Staatshilfen und Steuervergünstigungen verwehrt werden. Zunächst wollen die Länder der NPD den Geldhahn zudrehen – auch das wurde einstimmig beschlossen.


Strompreise: Auf dem Strommarkt werden bis zum Jahr 2023 die Netzentgelte bundesweit angeglichen. In Nord- und Ostdeutschland dürften dadurch die Strompreise sinken – die Netzentgelte, die rund ein Viertel der Stromkosten ausmachen, sind dort besonders hoch.


Kriminalität: Bei Wohnnungseinbrüchen greifen in Zukunft härtere Strafen. Nach der vom Bundesrat gebilligten Gesetzesverschärfung gilt für den Einbruch in eine „dauerhaft genutzte Privatwohnung“ eine Mindeststrafe von einem Jahr. Bislang sind lediglich sechs Monate vorgesehen, in „minderschweren Fällen“ sogar nur drei Monate. Minderschwere Fälle wird es in Zukunft aber gar nicht mehr geben.
Internet: Online-Netzwerke sind künftig verpflichtet, härter gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen. So müssen Facebook, Twitter und YouTube strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen. Für weniger eindeutige Fälle sind sieben Tage vorgesehen. Bei systematischen Verstößen gegen die Löschvorgaben drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.
„Staatstrojaner“: Die Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp darf künftig von Ermittlern überwacht werden. Dafür können die Behörden sogenannte Staatstrojaner installieren – also Software, die sich heimlich im Gerät einnistet und Daten weitergibt.


Pflege: Ab dem Jahr 2020 sollen Pflegeberufe attraktiver werden: Pflegekräfte für Alte, Kranke und kranke Kinder durchlaufen dann in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung. Im letzten Jahr können sie die bisherige, allgemeine Ausbildung fortführen oder sich spezialisieren. Auszubildende bekommen künftig eine Vergütung.


Impf-Muffel: Kitas müssen Eltern nun beim Gesundheitsamt melden, wenn diese keine Impfberatung beim Arzt nachweisen können. Der Nachweis einer Impfberatung für die Kinder ist schon seit zwei Jahren Pflicht, doch bislang war es den Kitas freigestellt, ob sie säumige Eltern melden.


Verbraucher: Bezahlen mit der Kreditkarte wird preiswerter. Ab 2018 dürfen Händler in vielen Fällen keine Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. Diese Regelung gilt europaweit – sowohl für Zahlungen an der Ladenkasse als auch im Internet.