Berlin.

An diesem Donnerstag tritt das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit in Kraft. Damit haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen Rechtsanspruch darauf zu erfahren, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden, wie das Bundesfrauen- und -familienministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten müssen regelmäßig Berichte über die Gleichstellung von Männern und Frauen und den Stand bei der Entgeltgleichheit veröffentlichen.

Das Gesetz soll es insbesondere Frauen ermöglichen zu erfahren, was männliche Kollegen im gleichen Job verdienen. Außerdem verpflichtet es die Betriebe zu mehr Transparenz über die Bezahlung. Beschäftigte, die sich ungerecht entlohnt sehen, bekommen aber nicht automatisch mehr Geld, sondern müssen ihre Ansprüche individuell oder mithilfe von Arbeitnehmervertretungen durchsetzen. Frauen verdienen in Deutschland über alle Branchen und die ganze Berufslaufbahn gerechnet im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Werden Faktoren wie Branche, Hierarchie oder Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt, bleibt eine Differenz von durchschnittlich sieben Prozent.