Berlin.

In Deutschland werden derzeit nach Angaben der Justizministerien der Länder 71 Straftäter mit der elektronischen Fußfessel überwacht. Die Gemeinsame Elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen zählt zudem 17 Straftäter, für die eine Fußfessel angeordnet ist, die diese aber derzeit nicht tragen, weil sie beispielsweise wegen eines anderen Vergehens in Haft sitzen.

Die meisten Träger von Fußfesseln gibt es derzeit in Bayern, wo 15 Menschen elektronisch überwacht werden. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Maßnahme bei 13 Straftätern angewandt, in Hessen bei elf. Allein in Schleswig-Holstein und Bremen gibt es derzeit keine Fälle der elektronischen Aufenthaltsüberwachung.

Fälle von Asylbewerbern mit Fußfessel sind derzeit nur in Bayern bekannt. Dort werden drei Iraker und ein Westafrikaner damit überwacht. In allen vier Fällen liegen laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) Ausweisungsbescheide vor, die Männer konnten aber bislang nicht abgeschoben werden. Ein fünfter Asylbewerber mit Fußfessel hatte Anfang Juni im bayerischen Arnschwang einen Fünfjährigen getötet. Die Polizei erschoss den 41-jährigen Afghanen.

Die Fallzahlen von Straftätern, die per Fußfessel überwacht werden, wachsen: 2012, als die gemeinsame Überwachungsstelle ihre Arbeit aufnahm, gab es bundesweit nur in 34 Fällen Anordnungen für das Überwachungsgerät. Die Fußfessel kann nur unter bestimmten Bedingungen angeordnet werden: Ein Straftäter muss – nach Verbüßung einer mindestens dreijährigen Haftstrafe oder Unterbringung in der Psychiatrie – wegen bestimmter Straftaten wie Gewalt- oder Sexualdelikten unter Führungsaufsicht stehen.

Außerdem muss die Gefahr bestehen, dass die Betreffenden wieder eine entsprechende Straftat begehen – und die Fußfessel muss erforderlich scheinen, sie daran zu hindern.