Wien.

Die Eigentümerin des Geburtshauses von Adolf Hitler ist nach einem Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu Recht enteignet worden. Die Maßnahme sei im öffentlichen Interesse geboten gewesen, sie sei verhältnismäßig und nicht entschädigungslos. „Sie ist daher nicht verfassungswidrig“, urteilte das Gericht am Freitag. In dem Haus in Braunau am Inn war der spätere Diktator Adolf Hitler (1889–1945) geboren worden.