Berlin.

Wie sie vor dreieinhalb Jahren im Untersuchungsausschuss angefangen hatten, so gehen sie auch auseinander: im Streit. Für die Übergabe des 1822-seitigen Abschlussberichtes des NSA-Skandals ließen sich die Linke Martina Renner und der Grüne Konstantin von Notz am Mittwoch etwas einfallen. Nachdem der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU) den gemeinsamen Bericht aller Parteien an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) abgegeben hatte, traten Renner und Notz hervor und überreichten ihm ihr Sondervotum. Sensburg war ahnungslos. „Ich hätte mir und Ihnen ein weniger turbulentes Finale der Beratungen gewünscht“, bemerkte Lammert.

Wie die Kesselflicker haben sich Koalition und Opposition gestritten, bis zuletzt, bis zur gestrigen Bundestagsdebatte. Lammert zeigte Verständnis für manchen Unmut im Parlament. Bei der Untersuchung der massiven Datenspionage des US-Geheimdienstes NSA und des Bundesnachrichtendienstes (BND) hatte das Kanzleramt viele Akten großteils geschwärzt oder gleich als geheim eingestuft: „Das, finde ich, ist kein angemessener Zustand“, tadelte Lammert.

Für die Opposition ist bewiesen, dass in Deutschland eine anlasslose Massenüberwachung stattgefunden hat. Das bestreiten wiederum SPD und Union. Auch von einem Ringtausch zwischen den Diensten wollen die Vertreter von SPD und Union nichts wissen. Mit „Ringtausch“ ist gemeint, dass der NSA beim BND in Auftrag gab, was er selbst nicht konnte und durfte – und umgekehrt. Begonnen hatte alles mit den Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden im Jahr 2013, unter anderem mit dem Abhören der Handygespräche von Kanzlerin Angela Merkel („Abhören unter Freunden – das geht gar nicht“). Weil die US-Amerikaner jede Auskunft verweigerten, nahm der Ausschuss umso mehr den deutschen Geheimdienst BND ins Visier.

Dabei zeigte sich, dass der BND zumindest in einer rechtlichen Grauzone operiert hatte und mittels sogenannter Selektoren – Suchbegriffe, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen – die Kommunikation stärker überwachte, als er durfte. Eine Konsequenz aus der NSA-Affäre ist, dass nun jede Abhöraktion schriftlich von der BND-Führung und vom Kanzleramt angewiesen werden muss. Vom neuen BND-Präsidenten wird erwartet, dass er den Empfehlungen des Ausschusses folgt.