Luxemburg.

Verdachtsunabhängige Kontrollen in Grenznähe, an Bahnhöfen und in Zügen dürfen nicht zu systematischen Grenzkontrollen ausarten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klargestellt. (Rechtssache C-9/16A) Hintergrund ist ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Kehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte hatte sich gegen eine Polizeikontrolle auf dem Kehler Bahnhofsvorplatz gewehrt.