Berlin.

Die AfD hat möglicherweise zwei Schreiben der Landeswahlleiterin in Niedersachsen gefälscht. Die Behörde erstattete am Donnerstag Strafanzeige gegen Unbekannt. Mit den beiden Briefen, die für kurze Zeit auf der Internetseite der niedersächsischen AfD standen, wollte die Partei belegen, dass die Liste mit den Kandidaten für die Bundestagswahl der Landeswahlleiterin vorliegt. Dies ist nach Auskunft der Behörde aber nicht der Fall. Die Briefe seien gefälscht. Damit droht der AfD nicht nur juristischer Ärger: Liegt bis Mitte Juli keine korrekte Kandidatenliste vor, darf die Partei in Niedersachsen nicht zur Bundestagswahl antreten.