Berlin.

Neue Anreize für die betriebliche Altersvorsorge, Verbesserung bei Erwerbsminderungsrenten und eine Angleichung der Ost- an die Westrente: Der Bundestag hat am Donnerstag ein letztes Paket mit Rentenreformen beschlossen, das Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegt hatte. Millionen Ruheständler und Arbeitnehmer sollen profitieren.

Nahles sagte, das Paket sorge einerseits für „mehr Gerechtigkeit und Leistungsverbesserungen“ in der gesetzlichen Rente. Zugleich werde die Betriebsrente als „bewährtes Standbein“ der Altersvorsorge gestärkt, in dem vor allem Geringverdiener und kleine Firmen attraktive Möglichkeiten erhielten.

Das kostspieligste Projekt ist die volle Angleichung der Ostrenten an das Rentenrecht im Westen: Bis 2025 soll es keine Unterschiede mehr bei der Berechnung der Renten geben – in mehreren Schritten soll dazu ab 2018 der Rentenwert Ost an das Westniveau angehoben werden; ab Juli dieses Jahres liegt er regulär erst bei 95,7 Prozent. Die Höherwertung wird die Altersbezüge der heutigen Rentner in den neuen Ländern verbessern, die jährlichen Kosten dafür könnten auf bis zu 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2025 steigen – finanziert aus den Beitragsmitteln der Rentenkasse und einem Steuerzuschuss. Im Gegenzug wird ein Vorteil für Arbeitnehmer in Ostdeutschland gestrichen: Die Aufwertung ihrer Löhne bei der Rentenberechnung fällt bis 2025 ebenfalls weg.

Die bessere Förderung der Betriebsrenten gilt als langfristiger Beitrag im Kampf gegen drohende Altersarmut. Größte Neuerung ist ein „Sozialpartnermodell“, das Arbeitgeber und Gewerkschaften in Tarifverträgen vereinbaren können: Dabei müssen die Arbeitgeber keine festen Rentenbeiträge mehr garantieren, sondern nur noch als Minimum die Auszahlung der eingezahlten Beiträge in einer „Zielrente“ zusagen. Der Wegfall des Haftungsrisikos soll vor allem kleinen Unternehmen die Einführung von Betriebsrenten erleichtern und höhere Kapitalrenditen ermöglichen.

Die Opposition warnte jedoch, mit der Reform werde das Risiko auf die Arbeitnehmer verlagert. Weitere Neuerung: Wenn Arbeitgeber für Geringverdiener mit Einkommen unter 2200 Euro Beiträge für die Betriebsrente einzahlen, erhalten sie bis zu 144 Euro jährlich erstattet. Wer im Alter Sozialhilfe bezieht, kann künftig bis zu 200 Euro von einer Betriebs- oder Riester-Rente anrechnungsfrei behalten.

Die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente gelten für Arbeitnehmer, die ab 2018 neu in Rente gehen: Bislang werden die Leistungen so berechnet, als hätte der Betroffene bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet – schrittweise bis 2024 soll dies auf das 65. Lebensjahr verlängert werden.