Sonderermittler Der NRW-Sonderermittler im Fall Anis Amri hat keine wesentlichen Versäumnisse der nordrhein-westfälischen Behörden feststellen können. Erhebliche Mängel, die den Anschlag ermöglicht haben, habe er nicht entdeckt, berichtete Prof. Bernhard Kretschmer. „Da ist nichts, womit man ihn strafrechtlich hätte fassen können.“ Die Behörden hätten es aber versucht. Amri sei durch den abgelehnten Asylbescheid ohnehin ausreisepflichtig gewesen. Tunesien habe aber lange behauptet, ihn nicht zu kennen. In Berlin sei Amri dann als weniger gefährlich eingeschätzt worden. Dort hat er am 19. Dezember bei einem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt zwölf Menschen getötet.