Brüssel.

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat in seiner Amtszeit als Präsident des EU-Parlaments zugelassen, dass ein Mitarbeiter für sich und Kollegen Beförderungsbeschlüsse formulierte. Mit den Beschlüssen sollte regelwidrig festgelegt werden, dass die Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden aus dem Team von Schulz lukrative Dienstgrade behalten. Schulz hatte die als Präsidentenbeschluss verfassten Entscheidungen im Oktober 2015 unterschrieben. Sie waren aber von der Parlamentsverwaltung gestoppt worden. Das Parlament hatte mitgeteilt, dass Schulz nach eigenen Angaben überzeugt war, dass die Beschlüsse im Einklang mit geltenden Regeln stehen.

Heikel ist der Fall auch deswegen, weil die rechtswidrigen Beförderungsentscheidungen von einem Vertrauten des christdemokratischen Fraktionschefs Manfred Weber (CSU) vorbereitet wurden. Im EU-Parlament arbeiteten Christ- und Sozialdemokraten eng zusammen. Zur christdemokratischen Fraktion gehören unter anderem die deutschen Abgeordneten von CDU und CSU, zur sozialdemokratischen die der SPD. Schulz hat sich bislang nicht persönlich zu den Vorwürfen geäußert, in seiner Zeit als EU-Parlamentspräsident Mitarbeiter begünstigt zu haben. Der 61-Jährige war von 2012 bis Anfang 2017 Präsident der EU-Volksvertreter. Ende Januar wurde er zum SPD-Kanzlerkandidaten gekürt. Auch die SPD in Berlin äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang und verwies auf Brüssel.