Würzburg.

Facebook muss in seinem Netz weiterhin nicht von sich aus aktiv nach rechtswidrigen Inhalten suchen und sie löschen. Ein syrischer Flüchtling, dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht wurde, unterlag mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil. Ob es noch zu einem Hauptsacheverfahren kommen wird, stand zunächst nicht fest.