München.

Das Oberlandesgericht München hat den Beteiligten im NSU-Prozess eine letzte Frist für Beweisanträge gesetzt. Bis zum 14. März haben die Parteien nun dafür noch Zeit. Der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Terrorhelfer wegen der Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds dauere inzwischen mehr als 350 Verhandlungstage an, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Zu spät eingereichte Hilfsbeweisanträge könnten „wegen des Verdachts der Verschleppungsabsicht“ abgelehnt werden. Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an der überwiegend rassistisch motivierten Serie von zehn NSU-Morden angeklagt.