Berlin . Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages sieht Diskriminierung von Ausländern. Dobrindt widerspricht

Neue juristische Bedenken heizen den Streit um die Pkw-Maut wieder an. Laut einem Bundestags-Gutachten verstößt das Vorhaben gegen EU-Recht – trotz der Änderungen, die Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) mit Brüssel vereinbart hat. Die Kombination aus der Maut und der geplanten Maut-Entlastung nur für Inländer bei der Kfz-Steuer bewirke „eine mittelbare Diskriminierung“ zulasten ausländischer Fahrer, heißt es in der Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Auftrag der Grünen. Dobrindt wies die Zweifel zurück.

Für sich genommen seien die Maut und die Steuerentlastung für Inländer nicht diskriminierend, heißt es in der Studie. Die gebotene Gesamtbetrachtung spreche aber für eine unzulässige „Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit“ für Fahrer aus dem Ausland, die sich auch „nicht auf unionsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe stützen“ lasse.

Dobrindt widersprach der Bewertung. „Die Maut kommt. Sie ist gerecht und europarechtskonform. Das hat auch die EU-Kommission bestätigt“, sagte der Minister am Freitag. Das Bundeskabinett hatte Ende Januar Änderungen an den seit 2015 geltenden Mautgesetzen auf den Weg gebracht. Sie setzen einen von Dobrindt und der EU-Kommission gefundenen Kompromiss um, mit dem Brüssel grünes Licht für die Maut geben will. Demnach sollen Inländer mit besonders abgasarmen Euro-6-Autos stärker per Kfz-Steuersenkung für ihre Mautzahlungen entlastet werden – um jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich im Vergleich zu den bisherigen Plänen. Insgesamt soll kein Inländer zusätzlich belastet werden.

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagte: „Die absurde Idee einer Maut, bei der am Ende nur Ausländer zahlen sollen, ist eine Diskriminierung und verstößt gegen EU-Recht.“ Laut einer vom ADAC in Auftrag gegebenen Studie könnte die Maut zudem wegen hoher Kosten zum Minusgeschäft werden. Der österreichische Verkehrsminister Jörg Leichtfried sagte, das Gutachten zeige, „dass es sich bei den Plänen um eine reine Ausländer-Maut handelt.“ Wien droht mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.