Berlin. Justizminister plant, die Vorstandsvergütung an den Durchschnittslohn der Belegschaft zu koppeln. Gesetz noch vor der Bundestagswahl

Bis vor wenigen Tagen war der Name Christine Hohmann-Denhardt in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Dass sich die Juristin dann quasi über Nacht in den Schlagzeilen wiederfand, lag daran, dass die 66-Jährige auf spektakuläre Weise aus dem Vorstand des VW-Konzerns ausschied. Nach wenig mehr als einem Jahr trennte man sich. Der Preis: zwölf Millionen Euro Abfindung für 13 Monate Arbeit.

Vor diesem Hintergrund hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun „klare gesetzliche Vorgaben für die Höhe von Managergehältern“ angekündigt. „Das ist keine Frage des Neids, sondern der Gerechtigkeit“, sagte er dem Abendblatt. Er werde die SPD Bundestagsfraktion unterstützen, im März einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Die Sozialdemokraten sind unter Handlungsdruck, weil Hohmann-Denhardt selbst SPD-Mitglied ist. Sie war viele Jahre Ministerin in Hessen, bevor sie Richterin am Bundesverfassungsgericht wurde und 2011 in die Auto­industrie wechselte, zunächst zu Daimler. Damit nicht genug: Im Aufsichtsrat von VW, der ihren Vertrag absegnete, sitzen die SPD-Politiker Stephan Weil und Olaf Lies, ihres Zeichens Ministerpräsident und Wirtschaftsminister von Niedersachsen. Angesichts dessen wurde es für Kanzlerkandidat Martin Schulz schwer, hohe Managergehälter zu kritisieren, vor allem die beim VW-Konzern. Dessen ehemaliger Chef Martin Winterkorn war mit rund 16 Millionen Euro Jahresbezügen Topverdiener.

Die SPD-Spitze schaltete daraufhin sofort auf Angriff um, auch um der Kritik von Grünen und Linken auszuweichen. Generalsekretärin Katarina Barley forderte gesetzliche Grenzen für Boni und Abfindungen. Parteivize Thorsten Schäfer-Gümbel verlangte ein Gesetz noch in dieser Wahlperiode. Fraktionschef Thomas Oppermann kündigte den Entwurf im März vor.

Justizminister Maas will dabei mithelfen. Nach seiner Vorstellung soll die Höhe der Vorstandsbezüge an das Gehaltsniveau der Belegschaft gebunden werden. Konkret: „Wir brauchen ein festgeschriebenes Maximalverhältnis zwischen der Vergütung von Vorständen und dem durchschnittlichen Gehalt ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Außerdem sollten Quoten festgelegt werden zwischen Grundgehalt und Boni. Diese, so stellt Maas es sich vor, sollten gemeinsam mit Unternehmensverbänden und Gewerkschaften ermittelt werden. Darüber hinaus bringt der Minister eine gesetzliche Regelung ins Gespräch, wonach „variable Vergütungen bei Schlechtleistung oder sogar regelwidrigem Verhalten einbehalten oder nach Auszahlung zurückgefordert werden können“.

Mit diesen Plänen wollen die Sozialdemokraten nun wiederum die Union unter Druck setzen. Der Koalitionspartner will bislang nur so weit gehen, dass Vorstandsgehälter von der Hauptversammlung festgelegt werden. So war es im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 vereinbart. Dafür warben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Unions-Fraktionschef Volker Kauder auch gestern vor den Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU. Darüber hinaus ist die Union nach Worten
von CSU-Landesgruppenchefin Gerda
Hasselfeldt bereit, die steuerliche Absetzbarkeit von Managervergütungen zu beschränken. Dieser Plan, bei dem die SPD mitmachen würde, gilt aber als verfassungsrechtlich nicht ganz einfach. Entsprechend gab es in der Unions-Bundestagsfraktion gestern Kritik daran, vorgetragen von Wirtschaftspolitikern wie Michael Fuchs (CDU).