Berlin.

Die rechtsextreme NPD soll nach dem Willen der Bundesländer keine Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung mehr erhalten. Der Bundesrat votierte am Freitag einstimmig für einen Antrag von Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Länderkammer spricht sich darin dafür aus, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, „um für verfassungsfeindliche Parteien einen Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung zu ermöglichen“. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar ein Verbot der NPD abgelehnt, die Partei aber als verfassungsfeindlich eingestuft. Das Gericht hatte den Hinweis gegeben, dass das Grundgesetz geändert werden könnte, um verfassungsfeindliche Parteien von der Finanzierung durch den Steuerzahler auszuschließen. Das Bundesinnen- und das Justizministerium prüfen dies bereits. Die Länder plädieren dafür, den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts schnell aufzugreifen. Die Voraussetzungen, die eine Partei erfüllen müsse, um sie von der staatlichen Teilfinanzierung auszuschließen, sollten eng an die jüngste Rechtsprechung der Karlsruher Richter angelehnt werden. Zudem solle der Entzug der Finanzierung umfassend sein und sich auch auf andere öffentliche Leistungen beziehen.