Widerspruch Der russischen Verfassung zufolge hat jeder Staatsbürger über 35 Jahre das Recht, für das Präsidentenamt zu kandidieren. Sie sieht einige Einschränkungen vor: Lebt die Person im Ausland oder hat sie eine weitere Staatsbürgerschaft, ist ihr das höchste Amt verwehrt. Dem Wahlgesetz zufolge verliert sie dieses Recht auch, wenn sie wegen eines schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist. Gleichzeitig steht im Wahlrecht, dass nur inhaftierte Personen ihr aktives und passives Wahlrecht verlieren. Demnach ist unklar, ob das Verbot auch bei einer Bewährungsstrafe gilt.