Celle.

Der angegriffene Bundespolizist ist bereits zurückgekehrt in den Dienst. Das war immer der Wunsch des 35 Jahre alten Mannes der vor knapp einem Jahr von Safia S. mit einem Messer lebensgefährlich verletzt wurde. So sagt es der Anwalt der Polizisten, Marcus Burkhardt. „Aber außer den sichtbaren Narben, werden psychische Folgen bleiben.“ So sei für seinen Mandanten die Traumatherapie zwar abgeschlossen, aber es sei für ihn nach wie vor nicht leicht, an den Ort zurückzukehren, wo das Attentat passierte: den Hauptbahnhof von Hannover.

Am 26. Februar hatte dort die damals 15-jährige Safia S. unvermittelt auf den Bundespolizisten eingestochen. Am Donnerstag ist die mittlerweile 16-Jährige als erste IS-Sympathisantin wegen einer Terrorattacke in Deutschland zu Haft von sechs Jahren verurteilt worden. Die Tat diente aus Sicht des Gerichts der Unterstützung der Terrormiliz „Islamischer Staat“. Die Ermittler werten den Angriff als die erste vom IS in Deutschland in Auftrag gegebene Tat. Safia hat die Attacke eingeräumt und sich in einem Brief sowie im Prozess bei dem Polizisten entschuldigt.

„Mein Mandant hat die Entschuldigung zur Kenntnis genommen“, sagt Marcus Burkhardt. Die Strafe von sechs Jahren Haft empfinde der Bundespolizist jedoch durchaus als gerecht. „Das Urteil kann keine Überraschung gewesen sein“, sagt Anwalt Burkhardt weiter, „auch weil die Angeklagte im Prozess keine Angaben zur Sache machte, sondern sich nur zu ihren persönlichen Verhältnissen äußerte.“

Das Gericht folgte der Bundesanwaltschaft, die sechs Jahre Haft für die Deutsch-Marokkanerin gefordert hatte – wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Wo Safia die Haft verbringt, sagen die Justizbehörden aus Gründen der Sicherheit und des Persönlichkeitsschutzes nicht. Der erzieherische Aspekt stehe im Vordergrund, heißt es nur. Sicher ist, dass die Justiz nicht nur in Niedersachsen sich auf radikalisierte Häftlinge wie Safia vorbereitet hat. Das Personal der Haftanstalten wurde im Erkennen von Extremismus, auch aber in der Prävention und De-Radikalisierung geschult.

Die Strafe sei zu hoch, sagte Anwalt Mutlu Günal unmittelbar und gab an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Das eigentliche Versagen liege bei der Polizei in Hannover. „Wenn alle aufgepasst hätten, hätte die Tat verhindert werden können.“ Den Messerangriff auf einen Polizisten wertete er alleine als schwere Körperverletzung. Er sah weder eine Tötungsabsicht noch die Unterstützung der Terrormiliz „Islamischer Staat“ für erwiesen an.