Washington.

US-Präsident Donald Trump hat sein erstes zentrales Versprechen aus dem Wahlkampf gebrochen. Er wird seine Steuererklärung nicht veröffentlichen. Das sagte seine Chefberaterin Kellyanne Conway dem TV-Sender ABC. „Wir haben das Thema den ganzen Wahlkampf über verhandelt. Die Wähler interessiert das nicht“, sagte Conway. Dagegen stehen Umfragen, wonach 74 Prozent der Wähler die Offenlegung stark befürworten. Darunter waren 53 Prozent, die mit den Republikanern sympathisieren. Trump ist seit 1972 der erste Präsidentschaftskandidat, der dem amerikanischen Volk den Einblick in die Vermögensverhältnisse verweigerte.

In den vergangenen Monaten war von technischen Problemen die Rede. Weil sein Firmen-Imperium so weit verzweigt sei, dauere die Steuerprüfung durch die Finanzbehörde IRS länger als üblich. Nach Abschluss werde er das Papier aber veröffentlichen, auch wenn man daraus wenig ablesen könne.

Wörtlich sagte Trump in der ersten TV-Debatte mit seiner demokratischen Konkurrentin Hillary Clinton im September vergangenen Jahres: „Ich werde meine Steuererklärung veröffentlichen. Meine Anwälte raten mir ab, aber ich werde sie freigeben.“ Steuerexperten wie IRS-Chef John Koskinen erklärten dazu, dass Trump zurückliegende „tax returns“ durchaus während einer laufenden Rechnungsprüfung vorlegen könne.

Trumps Weigerung hatte Spekulationen genährt, dass der Unternehmer a) nicht so reich ist, wie er stets behauptet (zehn Milliarden Dollar Vermögen) oder b) substanzielle finanzielle Verpflichtungen im Ausland hat (Russland etc.), die ihn Interessenkonflikten aussetzen könnten. Im vergangenen Herbst befeuerte die „New York Times“ das Rätselraten mit der vom Trump-Lager bis heute nicht dementierten Information, dass Trump mit seinen Firmen 1995 Verluste von knapp 916 Millionen US-Dollar (etwa 815 Millionen Euro) gemacht hat. Danach könnte es ihm über 18 Jahre lang erspart geblieben sein, auch nur einen Cent Einkommensteuer an die Bundessteuerbehörde abzuführen.

Unterdessen hat eine Ethik-Organisation (Crew) wegen Trumps vielfältigen Auslandsgeschäften und daraus möglicherweise entstehenden Interessenkonflikten Klage gegen den Präsidenten eingereicht. Dabei stützten sich die Ethik-Aufpasser auf eine Klausel in der US-Verfassung, die Staatsbediensteten die Annahme von Geschenken, Gefälligkeiten und Vergünstigungen jeder Art von ausländischen Regierungen untersagt. Trump verstoße dagegen, weil er – ein Beispiel unter vielen – in Washington direkt neben dem Weißen Haus ein Luxushotel besitzt. Das Gebäude befindet sich in staatlicher Pacht. Trump ist als Präsident oberster Aufseher der Behörde, die alle Details des Pachtvertrages festlegt. Sein Unternehmen, das er entgegen allen Zusicherungen bisher noch nicht definitiv an seine Kinder Donald, Eric und Ivanka überschrieben hat, bewirbt die Nobelherberge offensiv. Viele ausländische Diplomaten buchen sich dort ein. Am Ende landen die Einnahmen in der Kasse der Familie Trump.