Berlin.

Beim geplanten Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen hat die Bundesregierung die letzten offenen Details geklärt. Nach langen Verhandlungen soll das Kabinett an diesem Mittwoch den Gesetzentwurf von Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) auf den Weg bringen. Das bestätigte am Dienstag eine Sprecherin des Ministeriums.

In Unternehmen ab 200 Beschäftigten sollen Frauen demnach Auskunft darüber verlangen können, welchen Lohn dort die Männer für eine gleichartige Tätigkeit erhalten. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten werden zudem verpflichtet, regelmäßige Berichte abzuliefern. Wirtschaftsverbände äußerten sich kritisch: „Wer aber jetzt den Frauen Hoffnung macht, dieses Gesetz könne die Lohnlücke wirksam verringern, der führt in die Irre“, sagte die Präsidentin des Verbands deutscher Unternehmerinnen (VdU), Stephanie Bschorr, dieser Redaktion. Rund 15 Prozent der Entgeltlücke resultiere aus den Erwerbsbiografien der Frauen und nicht aus der Bezahlung. „Wir brauchen mehr Frauen in MINT-Berufen, mehr Frauen in den Chefsesseln und eine bessere Vereinbarkeit für beide Elternteile – aber kein Gesetz, das den Unternehmen massenhafte Diskriminierung unterstellt und die Bürokratisierung der Wirtschaft vorantreibt.“ Auch in der Union ist der Entwurf umstritten.